
Bereits in der vergangenen Woche zitierte die Washington Post in einem Artikel verschiedene Regierungsvertreter, die die Auffassung vertraten, die von Präsident Obama Mitte Oktober unterzeichnete geheime Direktive zur Cybersicherheit weite die Überwachungsbefugnisse der NSA
deutlich aus. »Die neue Direktive ist die bis heute weitestgefasste Maßnahme des Weißen Hauses in den Bemühungen, mit den Problemen ›offensiver‹ und ›defensiver‹ Maßnahmen in der sich immer rasanter entwickelnden Welt des Cyberkriegs und der Cybersicherheit fertig zu werden«, heißt es in dem Zeitungsbericht.
Als Reaktion auf das Vorgehen der offiziellen Stellen haben Anwälte des amerikanischen Informationszentrums für elektronischen Datenschutz und Schutz der Privatsphäre (Electronic Privacy Information Center, EPIC) im Rahmen des Gesetzes zur Informationsfreiheit (Freedom of Information Act, FOIA) die Offenlegung des Wortlauts der Direktive beantragt. (PDF).
In dieser Woche lehnte die NSA nun diesen Antrag ab und argumentierte, sie sei nicht zur Veröffentlichung dieses Dokuments verpflichtet, da es sich um eine als geheim und vertraulich eingestufte Executive Order des Präsidenten handele. »Bei einer Veröffentlichung muss nach vernünftigen Maßstäben damit gerechnet werden, dass die nationale Sicherheit der USA außerordentlich schweren Schaden nimmt«, heißt es in der Antwort weiter. »Da das Dokument gegenwärtig ordnungsgemäß als geheim eingestuft wurde, darf es nicht veröffentlicht werden.«
Die EPIC-Anwälte wollen gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen und so die Veröffentlichung der Direktive erzwingen. »Nach unserer Auffassung war die Öffentlichkeit nicht in
der Lage, sich angemessen an der Debatte über Cybersicherheit zu beteiligen, und der Grund, warum sie sich nicht beteiligen konnte, hat damit zu tun, dass ihr die entsprechenden Informationen vorenthalten wurden«, erklärte EPIC-Anwältin Amie Stepanovich.
In einer offiziellen an den Kongress gerichteten schriftlichen Stellungnahme hatte EPIC bereits zu einem früheren Zeitpunkt dieses Jahres dargelegt, die NSA sei »ein schwarzes Loch, was die Information der Öffentlichkeit in Fragen der Cybersicherheit betrifft«. EPIC ist im Zusammenhang mit den geheimen Grundsätzen und Grundlagen der Zusammenarbeit der NSA mit dem Suchmaschinen-Giganten Google und einer ähnlich gelagerten, ebenfalls geheimen Präsidialdirektive aus dem Jahr 2008, die sich mit den Befugnissen der NSA im Bereich Cybersicherheit befasst, auch an anderen juristischen Verfahren beteiligt.
Wie bereits an anderer Stelle berichtet, ermächtigen die jüngsten Geheimdirektiven das amerikanische Militär und die NSA offenbar dazu, extra zu diesem Zweck entwickelte Computerviren einzusetzen, um gegen Länder oder Organisationen vorzugehen, die angeblich eine Cyberbedrohung darstellen. Obama hat bereits seine Bereitschaft erkennen lassen, solche Cyberangriffe durchzuführen, wie sich aus in diesem Jahr neu bekannt gewordenen Einzelheiten zu den Stuxnet-Angriffen auf den Iran ergibt.
Interesse an mehr Hintergrundinformationen?
Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen der Macht – und erfahren Sie, was die Massenmedien Ihnen verschweigen!
Lesen Sie weitere brisante Informationen im neuen KOPP Exklusiv. KOPP Exklusiv wird grundsätzlich nicht an die Presse verschickt und dient ausschließlich zu Ihrer persönlichen Information. Jede Ausgabe ist gründlich recherchiert, im Klartext geschrieben und setzt Maßstäbe für einen kritischen Informationsdienst, der nur unter ausgewählten Lesern zirkuliert und nur im Abonnement zu beziehen ist.
In der aktuellen Ausgabe finden sie unabhängige Hintergrundinformationen unter anderem zu folgenden Themen:
- Einheitsmedien: So werden Privatsender von der Politik beeinflusst
- Wissenschaft: Macht Fast Food dumm?
- Gesundheit: Neue Hoffnung bei Alzheimer
- Automarkt: Dramatische Absatzkrise

Das alles und viele weitere Kurzberichte im neuen KOPP Exklusiv, fordern Sie noch heute Ihr Probeabonnement an!
Copyright © 2012 by infowars
Bildnachweis: Sergey Khakimullin / Shutterstock
Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.