Thursday, 24. May 2012
12.06.2010
 

Europas letzte Chance

Michael Grandt

Die Zweckgesellschaft zur Rettung angeschlagener EU-Staaten ist Europas letzte Hoffnung, dem finanziellen Super-GAU zu entkommen. Märkte und Ratingagenturen zweifeln jedoch am Erfolg dieser Struktur.

Die 16 Finanzminister der Eurozone unterzeichneten am 7. Juni 2010 den Gründungsvertrag einer Zweckgesellschaft mit dem Namen Special Purpose Vehicle (SPV), die im Bedarfsfall bis zu 440 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufnehmen und als Kredit an bedürftige EU-Mitgliedstaaten auszahlen kann. Gesellschafter sind die 16 Eurostaaten. Ihre Anteile sind am Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank (EZB) bemessen. Deutschland muss demnach für Kredite in Höhe von bis zu 123 Milliarden Euro bürgen. Falls ein anderes EU-Land als Garantiegeber ausfällt, kann sich diese Summe sogar um 20 Prozent erhöhen.

Dass Deutschland nur begrenzt bürgt, gefällt den Ratingagenturen und den Finanzmärkten nicht. Die fehlende gesamtschuldnerische Haftung der Eurozone stößt auf Skepsis, weil auch finanzschwache EU-Länder mit schlechter Bonität bürgen würden. Dieser Umstand könnte Ratingagenturen davon abhalten, dass die SPV die Bestnote »AAA« erhält.

Die Tätigkeit der Zweckgesellschaft soll zunächst auf fünf bis sechs Jahre befristet werden, wobei sie nur in den ersten drei Jahren Kredite vergeben kann. Die EU verfolgt damit das Ziel, die europäische Einheitswährung zu stabilisieren und Zinsaufschläge für Staatsanleihen von Ländern mit schlechter Bonität zu senken.

Doch das Ziel wurde bisher nicht erreicht, denn der Euro notiert trotz Rettungsschirm weiterhin schwach. Europas letzte Hoffnung könnte sich an den Märkten also als folgenschwere Luftblase entpuppen.

 

Hintergrund: Der Euro-Rettungsschirm

16 Euro-Länder stellen bei Bedarf entsprechend ihres Anteils am EZB-Kapital Geld bereit. Dieses wird in die eigens dafür gegründete Zweckgesellschaft Special Purpose Vehicle (SPV) einbezahlt. Das Procedere im Bedarfsfall ist Folgendes:

1. Ein überschuldetes EU-Land beantragt einen Kredit.

2. Eine Kontrollinstanz, bestehend aus Vertretern der EU-Kommission, der EZB, dem IWF und den EU-Ländern (außer dem Antragsteller) überprüfen den Kreditantrag und beschließen nach Annahme Auflagen zur Haushaltskonsolidierung in dem betreffenden Mitgliedstaat.

3. Die SPV nimmt über die benötigte Summe einen besicherten Kredit am Kapitalmarkt auf.

4. Der Kredit wird ohne Zinsverlust an den Antragsteller weitergereicht.

5. Der Kreditnehmer muss die Auflagen erfüllen und den Kredit zurückbezahlen.

 

__________

Quelle:

Handelsblatt vom 8. Juni 2010

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