US-Richterin verurteilt die »Federal Reserve« zur Datenherausgabe
Susanne Hamann
Erstmalig in der Geschichte der »Fed« hat ein New Yorker Gericht die US-Notenbank dazu verpflichtet, die Namensliste der Unternehmen zu veröffentlichen, die von ihren Not-Kreditprogrammen profitiert haben.

In elf Programmen verlieh die US-Notenbank im Zuge der Finanzkrise insgesamt zwei Billionen Dollar. Die dazugehörigen Namen allerdings will sie nicht herausrücken. Folglich gaben sich ihre juristischen Stellvertreter während des Gerichtsprozesses alle Mühe, wenigstens einen unbefristeten Aufschub zu erwirken. Natürlich fragt es sich bei all dem Aufwand, was die Fed eigentlich zu verbergen hat.
Es ist also nicht verwunderlich, dass Finanzexperten und Politiker angesichts einer so revolutionären Rechtssprechung aufatmen. Schließlich ist das öffentliche Vertrauen in die Finanzpolitik massiv gesunken. »Transparenz« lautet das neue Zauberwort.
So befand das vom New Yorker Bürgermeister geleitete Informationsportal Bloomberg LP, dass der Bürger, der zu einem »unfreiwilligen Investor« geworden ist, ein Recht darauf hätte
1. zu wissen, welche Unternehmen mit seinen Steuergeldern gerettet wurden
2. und natürlich verfolgen zu können, wie es mit diesen Unternehmen nun weiter geht.
Für dieses Recht ging einer der Bloomberg-Reporter gar vor Gericht. Die Fed allerdings gab sich von der Wichtigkeit des öffentlichen Interesses unbeeindruckt. Vielmehr sorgte sie sich um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden. Ihr Gegenargument lautet, dass eine Veröffentlichung der Namen eine unaufhaltsame Abwärtsspirale auf dem Finanzmarkt mit sich bringen würde, da viele Investoren sofort ihr Geld aus den betroffenen Unternehmen zögen. Richterin Preska sah sich von diesen Argumenten unbeeindruckt. Der Countdown läuft: Am 31. August muss die Fed die Namen freigeben.
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