Monday, 21. May 2012
26.09.2009
 

USA: Gerichtsurteil verspricht Erleichterung für Hausbesitzer und Ärger für Banken

Ellen Brown

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Kansas hat vor Kurzem ein Grundsatzurteil gefällt, das verzweifelten Hausbesitzern möglicherweise die erforderliche rechtliche Handhabe verschafft, die Zwangsversteigerung ihrer Häuser zu verhindern. Im Fall Landmark National Bank gegen Kesler (Aktenzeichen 2009 Kan. LEXIS 834), entschied der Oberste Gerichtshof von Kansas, eine Briefkastengesellschaft namens MERS sei nicht berechtigt, vor Gericht Zwangsvollstreckungen zu beantragen. MERS ist die Abkürzung für »Mortgage Electronic Registration Systems« (Elektronisches Hypotheken-Registrierungssystem), ein Privatunternehmen, das Hypotheken elektronisch registriert und jeden Eigentümerwechsel nachverfolgt. Das Gerichtsurteil ist von größter Bedeutung, denn wenn MERS nicht befugt ist, eine Zwangsvollstreckung zu beantragen, dann ist es auch niemand anderes – und das für 60 Millionen Hypotheken, für die MERS als angeblicher Hypothekengläubiger auftritt. Über die Hälfte aller neu aufgenommenen Wohnungshypotheken in den USA sind bei MERS registriert und unter diesem Namen eingetragen. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs von Kansas sind zwar nicht im ganzen Land bindend, stellen jedoch eine richterliche Meinung dar, die andere Gerichte berücksichtigen. Zudem ist die Urteilsbegründung sehr fundiert.

 

Den »Strohmann« ausschalten, der Kreditgeber und Investoren vor Haftung schützt

Die Entwicklung von durch MERS verwalteten »elektronischen« Hypotheken ging Hand in Hand mit der »Verbriefung« von Hypothekenanleihen – der Aufsplitterung und dem anschließenden Verkauf an Investoren. In der goldenen Zeit der Hypothekenverbriefung, d.h. bevor es den Investoren dämmerte, wie riskant solche Geschäfte sind, splitteten die Darlehensgeber die Kredite auf und bündelten sie zu neuen »Finanzprodukten«, den »Collateralized Debt Obligations« (CDOs, forderungsbesicherte Wertpapiere). Angeblich, um sie gegen Zahlungsverzug zu versichern, wurden sie zu Derivaten, den »Credit Default Swaps«, verpackt und an Rentenfonds, Kommunalfonds, ausländische Investitionsfonds usw. verkauft. Es gab also viele beteiligte Parteien und die Anteile wechselten oft den Besitzer; doch angeblich verfolgte MERS all diese Veränderungen auf elektronischem Weg. MERS registrierte Hypothekenkredite, ließ sie unter eigenem Namen eintragen und beantragte auch Zwangsvollstreckungen im eigenen Namen. MERS erleichterte nicht den schnellen Umschlag von Hypotheken und hypothekenbesicherten Wertpapieren, sondern diente als eine Art »Unternehmensschild«, der die Investoren davor schützt, von Kreditnehmern wegen räuberischer Kreditvergabe verklagt zu werden. Der in solchen Fragen sehr erfahrene Rechtsanwalt Timothy McCandless beschreibt das Problem wie folgt:

 

»Durch [MERS] ist der Hypothekenmarkt in zweifacher Weise undurchsichtig geworden. Zum einen können Verbraucher und deren Anwälte aus der Grundbuch-Eintragungen nicht mehr ermitteln, wer Eigentümer der Hypothekenverschreibung ist. In den Grundbüchern der Kreisverwaltungen findet sich immer wieder und immer häufiger der nichtssagende Name MERS. Von größerer Bedeutung ist jedoch, dass MERS jetzt im ganzen Land in eigenem Namen Zwangsvollstreckungen beantragt – obwohl die Firma eigentlich gar nicht Partei ist. Das ist problematisch, denn MERS ist weder bereit noch in der Lage, Anträgen von Verbrauchern auf Offenlegung der entsprechenden Dokumente bei Klagen gegen räuberische Kreditvergabepraktiken nachzukommen. Tatsächlich versucht die Verbriefungs-Zweckgesellschaft, einen gesichtslosen und scheinbar unschuldigen Strohmann, der von der räuberischen Kreditvergabe oder der Bedienung des Kredits keine Ahnung hat, für das schmutzige Geschäft einzusetzen, dem Verbraucher sein Haus wegzunehmen … Die so von dem Unternehmen errichtete undurchsichtige Mauer ist jedoch so imposant, dass es MERS bei einer ›großen‹ Zahl von Zwangsvollstreckungen tatsächlich gelingt, eine Zwangsvollstreckung durchführen zu lassen, ohne die ursprüngliche Zahlungsvereinbarung vorlegen zu müssen – bei Zwangsvollstreckungen eigentlich absolute rechtliche Vorbedingung –, geschweige denn Unterlagen, die der Verteidigung als Beleg für räuberische Kreditvergabe dienen könnten.«

Welche Parteien sich eigentlich hinter MERS verbergen, ist so unkenntlich geworden, dass es jetzt überhaupt keine Partei mehr gibt, die zu einer Zwangsvollstreckung berechtigt wäre. Der Oberste Gerichtshof erklärte in seiner Begründung, die Beziehung von MERS »wirkt eher wie die eines Strohmanns als einer Partei, der die Rechte des Käufers übertragen worden sind«. Das Gericht urteilte:

 

»Nach den Statuten bedeutet Übertragung einer Hypothek auch die Übertragung der Schulden … Tatsächlich ist aber in dem Fall, dass bei einer Hypothek die Interessen der Schuldverschreibung und des ›Deed of Trust‹ (der Urkunde über die Sicherung der Finanzierung) voneinander getrennt sind und die Deed of Trust an eine selbstständige juristische Person übergeben wird, die Hypothek möglicherweise nicht vollstreckbar. Praktisch führt die Trennung von Verpflichtungsschein (sog. Promissory Note) und Deed of Trust dazu, dass der Besitzer des Verpflichtungsscheins nicht zur Zwangsvollstreckung berechtigt ist, es sei denn, der Besitzer des Deed of Trust handelt als Vertreter des Besitzers des Verpflichtungsscheins. Ist dies nicht der Fall, dann ist derjenige, der nur den Verpflichtungsschein vorlegen kann, im Falle eines Zahlungsverzugs nicht zur Zwangsvollstreckung berechtigt. Wer nur die Deed of Trust besitzt, wird nie einen Zahlungsverzug erleben, denn nur Besitzer der Schuldverschreibung hat ein Anrecht auf die Zahlung der zugrundeliegenden Obligation. Der Hypothekenkredit wird unwirksam, wenn der Besitzer der Zahlungsvereinbarung nicht gleichzeitig Halter der Deed of Trust ist.« [Hervorhebung der Autorin].

Als Strohmann ist MERS also nicht befugt, Zwangsvollstreckungen zu beantragen, ebenso wenig jedoch der ursprünglich unterzeichnende Kreditgeber. Der Kreditgeber ist nicht befugt, denn um rechtlich als »Wertpapier« zu gelten, hatte der Schuldtitel den neuen Besitzern übergeben werden müssen. Der Kreditgeber ist vollständig ausbezahlt worden und hat kein somit weiteres finanzielles Interesse an der Forderung mehr. Nur die Besitzer der Wertpapiere hängen drin; aber auch sie sind nicht zur Zwangsvollstreckung berechnet, da sie ja nicht Unterzeichner der ursprünglichen Vereinbarung sind. Sie können der grundlegende Forderung des Vertragsrechts nicht nachkommen, nach der ein Kläger gegen einen schriftlichen Vertrag den unterzeichneten Vertrag vorlegen muss, um seinen Anspruch auf Entschädigung zu begründen.

 

 

Die potenzielle Stoßwirkung von 60 Millionen

Die Banken, die diese hypothekenbesicherten Wertpapiere schneidern, wirken im Allgemeinen als Treuhänder für die Investoren. Konnten die Treuhänder nicht rechtzeitig schriftliche Dokumente vorlegen, die sie als Eigentümer auswiesen, die zur Zwangsvollstreckung berechtigt waren, dann gaben sie in der Vergangenheit vor Gericht eine eidesstattliche Erklärung ab, wonach die »Unterlagen unauffindbar« seien. Die Richter genehmigten daraufhin im Allgemeinen ohne Einwände die Zwangsversteigerung. Doch im Oktober 2007 machte ein furchtloser Richter in Cleveland dieser Praxis ein Ende. Christopher Boyko, ein US-Bezirksrichter, urteilte, die Deutsche Bank habe nicht die erforderlichen Dokumente vorgelegt, die ihre Befugnis zur Zwangsvollstreckung von 14 Eigenheimen belegten, die sie als Treuhändler wieder in Besitz nehmen wollte. In der Folgezeit urteilten Richter in vielen Bundesstaaten ähnlich.

Nach Boykos Urteil schrieb der Rechtsanwalt Sean Olender im Dezember 2007 in einem Artikel im San Francisco Chronicle, der wahre Grund für die Bailout-Pläne des damaligen Finanzministers Henry Paulson sei nicht, sicherzustellen, dass die klammen Kreditnehmer in ihren Häusern bleiben könnten, sondern vielmehr, eine Prozesswelle gegen die Banken zu verhindern. Olender schrieb damals:

 

»Das einzige Ziel des Bailout-Plans ist, die Besitzer von hypothekenbesicherten Wertpapieren, viele davon Ausländer, daran zu hindern, amerikanische Banken zu verklagen und zum Rückkauf ihrer Hypotheken-Wertpapiere zum Nennwert zu verpflichten – der heute fast das Zehnfache des Marktwerts beträgt. Die tickende Zeitbombe im amerikanischen Bankensystem liegt nicht in der Neufestsetzung der Zinsraten der Subprime-Hypotheken. Das wirkliche Problem ist, dass es den Investoren von Hypothekenanleihen vertraglich nicht möglich ist, die Banken zum Rückkauf der Anleihen zum Nennwert zu verpflichten, wenn diese Anleihen auf betrügerische Weise zustande gekommen sind.

Welche katastrophalen Folgen es hätte, wenn Investoren die Urheber zum Rückkauf der Anleihen zum Nennwert zwingen können, ist derzeit in den Medien kein Thema. Im Vergleich zu den fraglichen Anleihen nimmt sich das gesamte verfügbare Kapital der größten US-Banken zusammengenommen verschwindend klein aus. Klagen von Investoren könnten zu so großen Haftungsforderungen führen, dass selbst die größten US-Banken einbrechen könnten, was dann steuerfinanzierte Bailouts [der Hypothekenfinanzierer] Fannie und Freddie, ja sogar [des Einlagensicherungsfonds] FDIC nach sich ziehen würde …

Vernünftig und logisch wäre es, wenn die Banken, die diesen Giftmüll verkauft haben, ihn zurückkauften und viele Verantwortliche ins Gefängnis wanderten. Wenn sie von dem Schwindel wussten, dann sollten sie zum Rückkauf der Anleihen verpflichtet sein.«

Es erübrigt sich darauf hinzuweisen, dass die Banken ihren Giftmüll nicht zurückgekauft haben und dass kein Bankvertreter ins Gefängnis gewandert ist. Wie Olender vorausgesagt hatte, setzte Henry Paulson im Oktober 2008 massive steuerfinanzierte Bailouts für Fanny und Freddie durch. Paulsons frühere Firma Goldman Sachs war in seiner Zeit als Direktor aktiv an der Schaffung der CDOs beteiligt gewesen. Paulson ermöglichte auch überstürzt den 85-Milliarden-Dollar-Bailout der mächtigen Versicherungsgesellschaft American International Group (AIG), die Goldmans riesige CDO-Einlagen versichert hatte. Die Insolvenz von AIG bedeutete eine schwere Krise für Goldman; an Goldman ging denn auch ein großer Teil der staatlichen Gelder im Bailout von AIG. Im Dezember 2007 schrieb Ben Stein in der New York Times in einem Artikel mit der Überschrift: »Der langen Rede kurzer Sinn bei Goldman Sachs«:

 

»Seit Jahrzehnten … erhalte ich Briefe, in denen vor den Gefahren einer geheimen Weltregierung [gewarnt wird] … Aus meiner Erfahrung der jüngsten Zeit käme einer solchen weltbeherrschenden Einrichtung am nächsten eine große Investmentbank, deren Vorstände … immer wieder Finanzminister, hohe Berater von Präsidenten und gelegentlich ein amerikanischer Gouverneur oder Senator werden.«

Die Piraten scheinen das Schiff erobert zu haben, und bisher gibt es niemanden, der sie aufhalten könnte. Aber 60 Millionen Hypotheken, bei denen die Ansprüche nicht geklärt sind, könnten bedrängten Hausbesitzern und Wertpapierbesitzern den nötigten starken Hebel in die Hand geben, um den Kongress zum Handeln zu bewegen – und den Gesetzgeber möglicherweise sogar aus dem Griff der einflussreichen Bankenlobby zu befreien.

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