Einlagensicherungsfonds – Absicherung nur zu Alibizwecken?
Nachdem die Finanzkrise trotz gebetsmühlenartig vorgetragener Beschwichtigungen verschiedener Verantwortungsträger noch immer nicht »weggegangen« ist, machen sich immer mehr Menschen berechtigte Sorgen um Ihre Ersparnisse. Angesichts der Tatsache, dass wir es heutzutage mit einem durch nichts gedeckten Papiergeldsystem zu tun haben, ist es leider so, dass die Ersparnisse nicht sicher sein können, solange Geld aus dem Nichts in schier beliebiger Menge erzeugt werden kann und davon auch reichlich Gebrauch gemacht wird. Man könnte sogar noch weiter gehen und sagen, je nachdrücklicher die Versprechen der Politiker sind, desto gefährlicher ist die Situation. Ich zitiere hierfür unsere Kanzlerin, die ja versprochen hat »die Ersparnisse sind sicher«. Man wird hier unweigerlich an Norbert Blüm mit seinem berühmten Zitat »die Renten sind sicher« erinnert.
Wie sieht es nun mit den Sparguthaben in Deutschland aus? Hierfür gibt es seitens der Banken drei Sicherungssysteme: einerseits eines der privaten Banken und dann je eines der Sparkassen und der Raiffeisenbanken.
Schaut man sich die Satzung vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (Stand 04.05.2007) an, erkennt man, dass dieser Fonds keineswegs eine Absicherung für uns Sparer darstellt. So heißt es dort im § 13 »Ausschluss von Rechtsansprüchen« zum Beispiel: »Auf das Eingreifen oder auf Sicherungsleistungen des Fonds besteht kein Rechtsanspruch. Das gilt sowohl für die Mitglieder als auch für deren Kunden oder sonstige Personen.« Oder weiter im § 15 »Sicherungsfall« (auszugsweise): »… Eine allgemeine Krise der Kreditwirtschaft kann keinen Sicherungsfall begründen …« Betrachtet man die derzeitige Wirtschaftslage, wird einem schnell klar, dass der Fonds im Rahmen der aktuellen Finanzkrise nicht eingreifen würde. Sie können diese Satzung vollständig von der Seite www.krisenvorsorge.com herunterladen.
Daher lehnt man sich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man sagt: »Das Anlegergeld ist bei deutschen Banken nicht sicher!« Es steht alleine die »Merkel-Garantie« unserer Kanzlerin im Raume, die jedoch keinerlei Gesetzeskraft hat. In diesem Jahr finden im Herbst die Bundestagswahlen statt, und sollte dabei die Regierungspartei abgewählt werden, wäre dieses Versprechen sowieso Makulatur. Die beiden Sicherungssysteme der Sparkassen und der Raiffeisenbanken verkraften nur einzelne Fälle, aber keinesfalls mehrere Pleiten.
Wie sieht es dann bei den Lebensversicherern aus, der nächsten wichtigen Säule bundesdeutscher Sparer? Die Lebensversicherungen in Deutschland haben eine eigene Auffanggesellschaft mit dem Namen Protektor. Deren Aufgabe ist es, Verträge eines insolvent gewordenen Konzerns zu übernehmen. Bei einer Pleite kann Protektor bis zu einem Prozent der Netto-Rückstellungen der Versicherungen aufwenden, um die Kunden zu schützen. Ende 2007 betrug das Vermögen des Sicherungsfonds ca. 6,5 Milliarden Euro. In einem Notfall müsste die Branche zusätzliche 680 Millionen Euro bereitstellen. Reicht auch das nicht, kann die Versicherungsaufsicht BaFin Leistungen, wie etwa Auszahlungen, pauschal um fünf Prozent kürzen und ein temporäres Kündigungsverbot verhängen, was bedeuteten würde, dass Kunden ihre Policen dann nicht einmal mehr zum Rückkaufswert in Bargeld umwandeln könnten.
Geht ein großer Versicherungskonzern pleite oder gar mehrere, stellt die Branche freiwillig (!) zusätzlich bis zu 6,8 Milliarden Euro zur Verfügung, maximal aber 1,3 Milliarden Euro pro Jahr und je Sicherungsfall. Ein vergleichsweise geringer Betrag, denn deutsche Lebensversicherer zahlen jedes Jahr 64 Milliarden Euro an ihre Kunden aus.
Wenn große Banken zusammenbrechen, geraten die Versicherungen ebenfalls in Schieflage, denn viele haben das Geld ihrer Versicherten auch in Schuldverschreibungen von Banken und Bankaktien – Vermutungen gehen von bis zu 40 Prozent aus – angelegt. Wie wir im Verlauf der Krise bereits sehen, können diese bis hin zum Totalverlust an Wert verlieren.
Der Einlagensicherungsfonds garantiert zwar für die Lebensversicherungsverträge, aber nur theoretisch, denn praktisch kann Protektor sehr schnell überfordert werden. Wenn Protektor eine Lebensversicherung nicht retten kann, erlöschen die Verträge mit den Kunden und die Versicherten müssen versuchen, ihre Ansprüche, zumindest teilweise, aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Sollten also mehrere Lebensversicherer gleichzeitig Bankrott gehen, stünde die Auffanggesellschaft wohl selbst sehr schnell vor dem Aus, und das Geld der Sparer wäre weg.
Nun stellen Sie sich einmal vor, es knicken einige Versicherungen ein oder es erwischt eine der großen. Da gibt es dann kein Sicherungsnetz mehr, und das Geld wird futsch sein. Es ist sehr merkwürdig, dass bisher Banken, Stadtverwaltungen, amerikanische Schulbehörden und Krankenkassen große Summen verspekuliert haben, aber die Versicherungsunternehmen anscheinend weitestgehend ungeschoren davongekommen sind. Erstaunlicherweise haben von den unzähligen Versicherungsunternehmen bisher nur die Rückversicherer Swiss RE, Münchener Rück und die italienische Generali Verluste aus Abschreibungen eingeräumt. Bei der Swiss Re waren es gerade mal Verluste in Höhe von 700 Millionen Euro. Im Juli 2008 gab die Münchener Rück eine Gewinnwarnung heraus und meldete, dass der Jahresgewinn etwa um 1,5 Milliarden Euro einbrechen wird. Daraufhin begannen auch Spekulationen zur Nummer zwei der deutschen Rückversicherer, der Hannover Rück. Alle anderen halten sich bisher bedeckt.
Nach historischer Erfahrung besteht die Gefahr, dass der Staat bei Lebensversicherungen nur eine Teilauszahlung zulässt und sich den Differenzbetrag selbst überweist (wie nach den beiden Weltkriegen). In meinem Buch Finanzcrash – die umfassende Krisenvorsorge erläutere ich die weiteren Gefahren des heutigen Geldsystems und wie Sie sich schützen können.
Freitag, 14.08.2009
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