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Freibrief? – Pharmaindustrie haftet nicht für Impfschäden

Michael Grandt

Die Impfstoff-Hersteller sind fein raus, denn sie haften nicht für Nebenwirkungen ihrer eigenen Schweinegrippe-Impfstoffe. Wer aber übernimmt dann die Verantwortung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind?

Laut Arznei-Telegramm hat sich das Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline für die Lieferung von 50 Millionen Dosen Impfstoffe von der Bundesregierung vertraglich eine »weitgehende« Haftungsfreistellung zusichern lassen: »›Da aufgrund der besonderen Situation im Pandemiefall weder umfangreiche klinische Daten noch Erfahrungen mit dem Pandemie-Impfstoff in seiner konkreten Zusammensetzung vorliegen‹, wird die Firma für Umstände, die die Nutzen-Schaden-Abwägung der Vakzine negativ ausfallen lassen und die nicht in der Produktinformation der Zulassung (SPC) enthalten sind, von einer Haftung freigestellt.«

»Das ist Unfug«, sagt Klaus Vater, Pressesprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Der Hersteller hafte, wenn sich zum Beispiel grobe Fahrlässigkeiten beim Produkt zeigten oder wenn er Erkenntnisse über ein Medikament hat, die er nicht an den Patienten weitergegeben hat. Der Arzt hafte hingegen, wenn er beim Impfen einen Fehler mache.

Wenn es zu einer »gravierenden« Nebenwirkung kommt, die zu den Risiken jeder Impfung gehört, sei allerdings der Staat in der Pflicht, zum Beispiel bei einer Lähmung, die nach der Immunisierung auftritt. Dies sei jedoch äußerst selten, »nur ein Bruchteil des Promillebereichs«, ergänzt Klaus Vater.

Der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Theo Schröder, konstatiert, dass die Herstellerhaftung bei der H1N1-Impfung die Länder übernehmen, »wie bei allen anderen öffentlich empfohlenen Impfungen«. Die Haftung sei über den Paragrafen 84 Arzneimittelgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. Versorgungsansprüche werden nach dem Bundesversorgungsgesetz geleistet.

In der ARD-Talksendung Hart aber fair (21.10.2009) bestätigte der Staatssekretär, dass die Industrie nicht für Nebenwirkungen hafte, weil die klinischen Studien noch nicht so weit seien. Bund und Länder müssten die Haftung übernehmen.

Im Detail sind die Haftungsfragen in den Verträgen zwischen Bundesländern und Ärzten geregelt. Demnach liegt die Herstellerhaftung beim Land. Der Arzt hingegen haftet für alle Schäden, die mit Fehlern rund um die Impfung selbst zusammenhängen, etwa das Mischen und die Aufbewahrung der Impfstoffe sowie die Aufklärung über die Impfung.

Dr. Uwe Kraffel von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin kritisierte derweil, dass die Frage möglicher Nebenwirkungen ausgeklammert bleibe. Die Impfung »sei nicht so erprobt und unbedenklich, wie die gebräuchlichen Standard-Impfungen«.

Fazit: Wenn die Pharma-Unternehmen von ihren Impfstoffen doch so überzeugt sind und diese so sicher sein sollen, wie man es uns täglich suggeriert, dann müssen sie auch die Haftung übernehmen – und nicht der Steuerzahler.

 

Dienstag, 27.10.2009

Kategorie: Wirtschaft & Finanzen, Wissenschaft, Politik

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