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Juden und Roma unerwünscht

Michael Grandt

In Bosnien-Herzegowina steht es sogar in der Verfassung: Juden und Roma dürfen nicht für hohe Staatsämter kandidieren. Der Europäische Gerichtshof verurteilt dies, lässt aber außer Acht, dass auch dieser Teil der Verfassung von der internationalen Gemeinschaft durch das Dayton-Friedensabkommen anerkannt wurde.

Bis zu seiner Unabhängigkeit war Bosnien-Herzegowina eine Teilrepublik Jugoslawiens. Nach der Unabhängigkeitserklärung im April 1992 folgte ein Krieg, der bis Ende 1995 andauerte. Damit verbunden waren systematische »ethnische Säuberungen«, in deren Folge etwa 250.000 Menschen ums Leben kamen. Über zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Anschließend fand eine gravierende »Entmischung« statt. (1)

Heute sind von den etwa 4,55 Millionen Einwohnern des Landes etwa 48 Prozent Bosniaken, 37,1 Prozent Serben und 14,3 Prozent Kroaten. Minderheiten wie Roma und Juden stellen 0,6 Prozent. Es kommt immer wieder zu ethnischen Konflikten.

Amnesty International warnte schon 2008: »In Bosnien und Herzegowina nahmen nationalistische Äußerungen zu und das Land blieb ethnisch tief gespalten. Trotz einiger Fortschritte herrschte weiterhin Straflosigkeit für Kriegsverbrechen, die während des Kriegs (1992–1995) verübt worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Transgender-Personen (Transsexuelle, Anm. MGR) waren Übergriffen ausgesetzt. Die Behörden leiteten weiterhin keine ausreichenden Maßnahmen gegen derartige Angriffe ein.« (2)

Im 12. Februar 2009 warnte dann das »Helsinki Komitee für Menschenrechte«: Die Situation der Menschenrechte in Bosnien sei »alarmierend« schlecht. Auch Teile der Verfassung wären diskriminierend.

Das hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt und Bosnien-Herzegowina verurteilt, weil Juden und Zigeuner dort nicht für hohe Staatsämter kandidieren können. Dies sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, erklärten die Straßburger Richter mit 14 zu drei Stimmen.

Nach der Verfassung des Balkanstaates sind die Staatspräsidentschaft und die Präsidentschaft der Völkerkammer im Parlament nur Mitgliedern der drei größten Bevölkerungsgruppen vorenthalten – den Bosniern, Kroaten und Serben. Vertreter von andern ethnischen Gruppen sind von diesen Ämtern ausgeschlossen.

Aber: Die Aufteilung der Macht unter Bosniern, Kroaten und Serben ist nach dem Bürgerkrieg in Bosnien-Herzegowina vereinbart worden und zwar nach Abschluss eines Waffenstillstandsabkommens. Die derzeit gültige bosnische Verfassung ist als »Annex 4« Bestandteil des Ende 1995 durch internationale Vermittlung zustande gekommenen »Dayton-Friedensabkommens« zwischen der Republik Bosnien-Herzegowina, der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien. (3) Im Klartext: Die internationale Gemeinschaft hat das Dayton-Friedensabkommen anerkannt, auch mit den umstrittenen Teilen der Verfassung. Das vergessen die Mainstream-Medien zu erwähnen.

Die Richter gingen darauf nur mit der Bemerkung ein, dass sich die Lage in Bosnien-Herzegowina seit dem Friedensabkommen verbessert habe und erinnerten daran, dass der Balkanstatt bereits bei seiner Aufnahme in den Europarat im Jahre 2002 und später auch gegenüber der EU eine Reform seines Wahlrechts zugesagt hatte.

 

Mittwoch, 23.12.2009

Kategorie: Politik

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