Kommt die Rentensteuer?
Die Einkünfte der Rentner werden stärker kontrolliert. Rund 3,3 Millionen Altersruhegeld-Empfänger erhalten zu ihrer Rente noch zusätzliche Einnahmen, die versteuert werden müssen. Deshalb überlegt die Koalition, ob der Steuerabzug künftig schon bei Auszahlung vorgenommen werden soll.
Die »Schonfrist« für Rentner bei der Besteuerung ihrer Altersbezüge läuft aus. Seit Oktober erhalten die Finanzämter rückwirkend bis zum Jahr 2005 Einblick in deren Einkünfte, auch von jenen, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Viele Rentner müssen daher mit Nachzahlungen rechnen. Der Verwaltungsaufwand dafür ist immens.
Die Koalition überlegt daher, ob die Besteuerung für Rentner so »vereinfacht« werden soll, dass kein aufwendiges Kontrollermittlungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist. Das heißt im Klartext: Die Steuern könnten zukünftig direkt von der Rente abgezogen werden.
Mehrere Länderfinanzministerien sind hingegen skeptisch, dass der Direktabzug tatsächlich Bürokratie abbauen würde und spielen auf Zeit. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Grundsätzliches zur Versteuerung der Rente
Die Durchschnittsrenten liegen unterhalb der Grenze für die Steuerpflicht, aber all jene mit hohen Ruhestandsbezügen, Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitalerträgen müssen Einkommenssteuer zahlen. Nach Schätzungen des Finanzministeriums betrifft das rund 3,3 Millionen Rentner, die bisher kaum kontrolliert wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. März.2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Ein ehemaliger Beamter hatte geklagt und Recht bekommen.
Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis spätestens ab dem 1. Januar 2005 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Dies geschah dann mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinKG), das die bisherige »vorgelagerte« in eine »nachgelagerte« Besteuerung umwandelte.
Zwar werden die Rentenversicherungsbeiträge mit einer Stufenregelung durch einen höheren Sonderausgabenabzug mehr und mehr steuerfrei gestellt, im Gegenzug werden aber die Rentenleistungen nicht mehr nur mit ihrem Ertragsanteil, sondern ebenfalls im Laufe einer lang andauernden Übergangszeit immer stärker versteuert. Bei einem Rentenbeginn ab 2040 wird die Rente dann voll besteuert. Das gilt nicht nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch anderen Leistungen der Basisversorgung im Alter.
Welcher Rentner muss nun eine Steuererklärung abgeben?
Zur Abgabe einer Steuererklärung ist jeder verpflichtet, der steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von mehr als 7.834 Euro (sogenannter Grundfreibetrag) im Jahr 2009 erzielt. Dieser Betrag steigt im Jahr 2010 auf 8.004 Euro. Eine verbindliche Auskunft, ob die Abgabe einer Steuererklärung tatsächlich erforderlich ist, kann nur das zuständige Finanzamt erteilen.
Jeder, der also neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte (z.B. eine Betriebsrente, Mieteinnahmen usw.) erzielt, sollte genau prüfen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist. Nur so können Steuernachzahlungen vermieden werden. Durch das neue Rentenbezugsmitteilungsverfahren wird die Finanzverwaltung über Art und Höhe der steuerpflichtigen Rentenbezüge informiert.
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Quelle und weitere Informationen unter:
Dienstag, 10.11.2009
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