Vertreibung, Enteignung und Massenmord an Deutschen als »Ausnahmeregelung« in der EU-Menschenrechts-Charta
Tschechien hat es geschafft: Deutschland ist wieder einmal eingeknickt. – Die erste Amtshandlung der neuen/alten Bundeskanzlerin Angela Merkel und des neuen Außenministers Guido Westerwelle war, die Interessen der Sudetendeutschen zu verraten und die Opfer der tschechischen Pogrome zu verhöhnen.
In der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C364/01) heißt es: »In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität (…) Die Union trägt zur Erhaltung und zur Entwicklung dieser gemeinsamen Werte unter Achtung der Vielfalt der Kulturen und Traditionen der Völker Europas sowie der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten und der Organisation ihrer staatlichen Gewalt auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei.«
Alles nur leeres Gerede, wie wir gestern Abend erfahren mussten, denn die so hoch gehaltenen Menschenrechte wurden skrupellos auf dem Altar der EU geopfert.
Tschechiens Erpressung hat Erfolg
Die bis dato verweigerte Unterschrift des tschechischen Präsidenten Klaus unter den Reformvertrag beruht auf der Befürchtung, die vertriebenen Sudetendeutschen könnten für ihr entschädigungslos verstaatlichtes Eigentum nach der EU-Grundrechte-Charta, die ja Bestandteil des Vertrages ist, Regressforderungen stellen. Deshalb erpresst er die anderen 26 Mitgliedsländer mit der Forderung nach einer Zusatzklausel, die sein Land von der Gültigkeit der europäischen Menschenrechte ausnimmt. Mit dieser Sonderregelung will er Tschechien vor Eigentumsansprüchen Vertriebener schützen, denn sonst ist zu befürchten, dass die drei Millionen Deutschen, die nach dem Zweiten Weltkrieg die damalige Tschechoslowakei verlassen mussten, unter Umgehung der tschechischen Justiz Ansprüche auf frühere Besitztümer anmelden könnten.
Die Erpressung Tschechiens hatte jetzt Erfolg.
EU: Was interessiert uns das Geschwätz von gestern?
Während des Abendessens haben sich die 27 europäischen Staats- und Regierungschefs nun auf eine Ausnahmeklausel für Tschechien geeinigt und das, obwohl die »Benes-Dekrete«, die der Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen zugrunde liegen, laut EU gegen die Menschenrechte verstoßen! (Näheres dazu in meinem Artikel »Was wirklich hinter der tschechischen Blockade gegen den Lissabon-Vertrag steckt«.)
Die tschechischen Dekrete wandten sich gegen eine Gruppe von Personen allein wegen ihrer nationalen Zugehörigkeit. Damit missachteten sie das Prinzip der Unschuldsvermutung und verweigerten den Betroffenen das Recht, sich vor einem unabhängigen Gericht zu verteidigen, was rechtsstaatlichen Prinzipien widerspräche. Die Konfiskation, also die Enteignung des sudetendeutschen Eigentums, ist nach wie vor völkerrechtswidrig und das oben benannte »Straffreiheitsgesetz« verstößt gegen europäische und weltweit geltende Menschenrechte.
Das Europäische Parlament beanstandete in seiner Sitzungsperiode im November 2002 in einer Entschließung insbesondere und ausdrücklich dieses »Straffreiheitsgesetz« und erklärte, »dass das Gesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946 vom Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit keine Existenzberechtigung hat«. Auch würden die »ethnisch bestimmten Maßnahmen, die zu kollektiver Vertreibung und zur Zerstörung kultureller Werte führen, eklatant gegen europäische Grundrechte und die gemeinsame Rechtskultur der Europäer verstoßen«.
Aber seit dem 29. Oktober 2009 wissen wir nun, dass dies nur Lippenbekenntnisse sind, frei nach dem Motto: »Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?«. Alle EU-Regierungschefs haben zugestimmt, dass Tschechien die Ausnahmeregelung zugesprochen bekommt, und das geschah nur deswegen, damit der tschechische Präsident den Lissabon-Vertrag unterschreibt.
Man kann es auch anders ausdrücken: Die Reform der EU durch den Lissabon-Vertrag gründet sich auf den 250.000 von den Tschechen grausam ermordeten Sudetendeutschen.
So werden Raub, Vertreibung und Massenmord von der EU nicht nur toleriert, sondern ausgerechnet auch noch in einer Ausnahmeerklärung für Menschenrechte festgeschrieben – was für eine ungeheure Verhöhnung der Opfer!
Deutsche Regierung verrät die Interessen der Sudetendeutschen
Die mit Tschechien vereinbarte Fußnote sei »auch von den benachbarten Ländern« akzeptiert worden. In dieser Fußnote zum Vertrag wird klargestellt, dass die im Lissabon-Vertrag enthaltene Grundrechtecharta keine Rechtsgrundlage für mögliche Klagen gegen die sogenannten Benes-Dekrete von 1945 ist.
Im Kreis der Staats- und Regierungschefs ging es vor allem darum, die Zustimmung von Ungarn, Deutschland und Österreich zu bekommen. Die drei Staaten hatten zur Bedingung für ihr Einverständnis gemacht, dass in keinem EU-Text die Rechtmäßigkeit der Benes-Dekrete - wie ursprünglich von Tschechien gefordert – direkt und namentlich erwähnt werden dürften.
Was für ein Erfolg!
Sind deutsche Opfer weniger wert?
Wenn es darum geht, die Opfer der deutschen Verbrechen niemals zu vergessen, fließen jährlich Milliarden-Summen an Entschädigungen, und der Kult mit der Schuld nimmt immer mehr zu.
Geht es allerdings um Massenmorde, die von anderen Nationen an den Deutschen verübt worden sind, hört man kein Wort, weil es politisch unkorrekt ist, über sie zu sprechen. Man findet sie daher nach wie vor in keinem Schulbuch.
Gibt es also »gute« und »schlechte«Tote? Sind deutsche Frauen und Kinder, die zu Hunderttausenden grausam ermordet wurden, weniger wert? Den Eindruck könnte man gewinnen, denn für sie setzt sich niemand ein – aus Angst, in eine bestimmte Ecke gedrängt zu werden.
Freitag, 30.10.2009
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