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Wie Richard von Weizsäcker die Mitverantwortung seines Vaters im Dritten Reich verteidigt

Michael Grandt

NS-Verbrechen sind unentschuldbar. Oder doch? Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker versucht in einem aktuellen Interview die Verantwortung seines Vaters zu relativieren. Gibt es auch hier zweierlei Maßstäbe?

Vor fast genau 70 Jahren begann der Zweite Weltkrieg, und in den nächsten Wochen wird wieder eine medial-politisch vorgeschriebene »Schuldkomplexorgie« über uns, die »Nachgeborenen«, hereinbrechen.

In Deutschland gibt es normalerweise keinerlei Rehabilitierung für Personen, die eine Mitverantwortung an NS-Verbrechen getragen haben. Jeglicher Ansatz, ihre Schuld zu minimieren, wird zugleich mit medialer und gesellschaftlicher Ächtung geahndet. Dies gilt normalerweise auch für Personen, die die Täter zu verteidigen versuchen. Das, was heutzutage als normal gilt, scheint aber nicht für diejenigen zu gelten, die ehemals hohe politische Ämter innehatten, ja sogar einmal Bundespräsident gewesen sind, denn Richard von Weizsäcker verteidigt die mehr als zweifelhafte Rolle seines Vaters während des Dritten Reiches in der aktuellen Ausgabe des Spiegels gegen jegliche Vorwürfe.

 

Hitler von Anfang bis Ende gedient

Doch zunächst möchte ich kurz erläutern, wer der Vater unseres ehemaligen Bundespräsidenten war: Ernst Heinrich Freiherr von Weizsäcker (1882–1951) war deutscher Diplomat, SS-Brigadeführer und Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und demnach zweiter Mann nach Hitlers Außenminister Joachim von Ribbentrop. Am 1. April 1938 trat er der NSDAP mit der PG-Nr. 4.814.617 bei. Am 20. April 1938 wurde er als SS-Mann Nr. 293.291 zum SS-Oberführer befördert und dem persönlichen Stab Heinrich Himmlers zugeteilt. 1942 erhielt er von Himmler den SS-Ehrendegen und den SS-Totenkopfring verliehen. (1) Ernst von Weizsäcker hatte Hitler also von Anfang bis Ende gedient.

 

»Vollkommene Unwissenheit und virtuelle Unschuld«

Die Alliierten stellten Ernst von Weizsäcker 1949 vor Gericht, und zwar wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er hatte Deportationsbefehle für französische Juden in das Konzentrationslager Auschwitz abgezeichnet. (2) Sein Sohn Richard von Weizsäcker, unser späterer Bundespräsident (1984–1994), trat in dem Prozess als Hilfsverteidiger seines Vaters auf (»aus tiefer innerer Überzeugung«) (3) und plädierte groteskerweise auf vollkommene Unwissenheit und virtuelle Unschuld seines Vaters.

 

Auschwitz hatte nichts »Besonderes« bedeutet

Weiter verteidigte er sich vor Gericht, dass die infrage kommenden Juden schon interniert und deshalb in Gefahr gewesen seien. Deshalb habe man zu dem Schluss gelangen können, dass sie bei der Deportation nach dem Osten weniger Gefahr laufen würden als an ihrem jetzigen Aufenthaltsort, denn zu jener Zeit habe der Name »Auschwitz« für niemanden etwas Besonderes bedeutet – und das, obwohl das Lager bereits ein Jahr zuvor als »Arbeits- und Vernichtungslager« erbaut worden war. Die Richter bezweifelten diese naive Darstellung.

Die meisten Mitarbeiter des Auswärtigen Amts (AA) behaupteten von den Todeslagern erst nach dem Krieg erfahren zu haben. Allerdings gibt es Indizien für die vorhandene Kenntnis von den Verbrechen gegenüber Juden, denn Unterstaatssekretärs Luther war 1941 Teilnehmer an der berüchtigten Wannseekonferenz gewesen, bei der die Vernichtung der Juden besprochen wurde. Es scheint deshalb äußerst fraglich, dass der Staatssekretär des AA nichts von dieser »wichtigen« Konferenz gewusst haben soll, sein Unterstaatssekretär jedoch anwesend war. Der Gesandte Albrecht von Kessel, im Auswärtigen Amt Vertrauter von Ernst Weizsäcker, sagte 1964 in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, alle höheren Beamten des Auswärtigen Amtes hätten seit 1941 gewusst, »dass die Juden planmäßig auf die eine oder andere Weise physisch ausgerottet werden sollten.« (4) Weizsäcker jedoch nicht? Das ist nicht glaubhaft, zumal sein Unterstaatssekretär in einer Notiz vom 21.August 1942 bestätigt, seinen Vorgesetzten über diese Konferenz in Kenntnis gesetzt zu haben. (5)

Dokumentiert ist allerdings ein Vorfall, bei dem Weizsäcker sich nicht herausreden konnte: Bei der Deportation von französischen Juden als »Sühnemaßnahme« für Anschläge auf Wehrmachtssoldaten in Paris kam es zur Mitwirkung des AA. Adolf Eichmann hatte 1942 vom AA eine Stellungnahme zur Deportation von französischen Juden verlangt. (6) Die von Weizsäcker persönlich handschriftlich korrigierte Version des betreffenden Schreibens lautet: »Seitens des Auswärtigen Amtes wird gegen die Abschiebung von insgesamt 6.000 polizeilich näher charakterisierter Juden nach dem Konzentrationslager Auschwitz (Oberschlesien) kein Einspruch erhoben.« (7)

 

Verurteilt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Am 14. April 1949 wurde Ernst von Weizsäcker wegen seiner aktiven Mitwirkung bei der Deportation französischer Juden nach Auschwitz und damit wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (Verfolgung von Juden) vor einem Alliierten-Gericht zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht konstatierte, dass die Pflicht nicht dadurch erfüllt wird, dass man nichts sagt und nichts tut. (8)

Von Weizsäcker wurde jedoch am 16. Oktober 1950 aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg im Zuge einer allgemeinen Amnestie entlassen. (9) 1950 veröffentlichte Weizsäcker seine im Gefängnis verfassten Erinnerungen (10)), in denen er seine Rolle während der NS-Zeit zu rechtfertigen suchte und seine Verdienste als Mann des Widerstands hervorhob.

Am 4. August 1951 erlag Weizsäcker in einem Krankenhaus in Lindau am Bodensee den Folgen eines Schlaganfalls.

Dass sich Weizsäcker in hohem Maße schuldig gemacht hat, kann wohl vernünftiger- und gerechterweise nicht bezweifelt werden. Zwar war er kein fanatischer Nazi, hatte aber als Rad im Getriebe der bürokratischen Judenvernichtung funktioniert. (11) Das ist schlimm genug und – nach heutigen gesellschaftspolitisch korrekten Maßgaben – nicht entschuldbar.

 

Das Urteil war nicht gerecht

In der aktuellen Ausgabe des Spiegel  verteidigt Richard von Weizsäcker seinen Vater dennoch. Hier einige Auszüge:

»Den zentralen innerstaatlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegenüber war er nach gewissenhafter Prüfung machtlos (…).«

Das klingt mehr als zynisch angesichts der Tatsache, dass Ernst von Weizsäcker ein Schreiben unterzeichnete, das die Deportation von 6.000 Menschen ins KZ Auschwitz, also in den (fast) sicheren Tod trieb.   

Auf die Frage des Spiegel, ob Richard von Weizsäcker mit seinem Vater darüber gesprochen habe, was wohl geschehen wäre, wenn dieser gegenüber Eichmann Bedenken geäußert hätte, äußert sich der ausweichend:

»Natürlich haben wir diese illusorische Frage mit ihm erörtert. Die konkrete Auswirkung war illusorisch (…). Ich will die Gespräche nicht wiedergeben, aber selbstverständlich hat ihn und uns diese Frage zutiefst beschäftigt, was denn sonst?«

Aber wieso will er diese Gespräche nicht wiedergeben, was verschweigt er?

Richard von Weizäcker kann das Urteil gegen seinen Vater nicht verstehen:

»Das Urteil war weder historisch noch moralisch menschlich gerecht (…)«

Er argumentiert, dass sein Vater vielen Juden geholfen und sich auch im deutschen Widerstand gegen Hitler beteiligt habe. Dazu die Jewishvirtuallibrary: »He claimed he had always opposed Hitler and the Nazi government. However, this is hard to believe because of his honorary rank in the SS.« (12)

Man mag dazu stehen, wie man will: Fakt ist, wenn sich ein Normalbürger auf diese Weise und bei diesem persönlichen Hintergrund des eigenen Vaters so geäußert hätte, würde er wohl gesellschaftliche Ächtung und vielleicht gar juristische Sanktionen erwarten dürfen. Das ist natürlich anders bei einem ehemaligen Bundespräsidenten.

 

 

__________

Fußnoten:

(1) Rolf Lindner: Freiherr Ernst Heinrich von Weizsäcker, Staatssekretär Ribbentrops von 1938 bis 1943, Lippstadt 1997; 3. Oktober 1942 an Himmler: »Hiermit melde ich den Empfang des mir vom Reichsführer-SS verliehenen Totenkopfrings.«

(2) »Einer, dem man glaubt« von Heinrich Senfft auf der Website der Stiftung für Sozialgeschichte

(3) Ebd.

(4) Hans-Jürgen Döscher: Verschworene Gesellschaft, Berlin 1995, S. 285.

(5) Thomas Lau in Volker Reinhardt (Hrsg.): Deutsche Familien – Historische Portraits von Bismarck bis Weizsäcker, München 2005, S. 320 f.

(6) Der Spiegel, 35/2009, S. 73.

(7) Döscher, Hans-Jürgen: Das Auswärtige Amt im Dritten Reich, Diplomatie im Schatten der Endlösung; Berlin, 1987, S. 241.

(8) Robert M.W./Haensel, Carl Kempner: Das Urteil im Wilhelmstraßenprozess, Schwäbisch Gmünd, 1950, S. 276.

(9) Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main, 1998, S. 485.

(10) Ernst von Weizsäcker: Erinnerungen (hrsg. von Richard von Weizsäcker), München/Leipzig/Freiburg 1950.

Ernst von Weizsäcker: Aus seinen Gefängnisbriefen 1947–1950, Stuttgart o.J. [1955]

(11) http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/1945/438488/

(12) http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/biography/Weizsaeker.html

 

Mittwoch, 26.08.2009

Kategorie: Allgemeines, Politik

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